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Einbruchsversuch gehabt – was jetzt zu tun ist

Der Anblick von aufgehebelten Türen oder Kratzern am Schließzylinder ist ein Schock – trotzdem lohnt es sich, in dieser Reihenfolge vorzugehen, statt sofort loszureparieren.

Rufen Sie zuerst die Polizei über den Notruf 110, wenn der Einbruch oder Einbruchsversuch frisch entdeckt wurde. Betreten Sie die Wohnung möglichst nicht, bevor die Polizei da war oder Sie Rücksprache gehalten haben, damit keine Spuren zerstört werden.

Fotografieren Sie die Schäden an Tür, Zarge oder Fenster, bevor irgendetwas repariert wird – das erleichtert später die Schadensregulierung mit der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung erheblich.

Erst danach sollte die eigentliche Reparatur erfolgen: Ist der Zylinder beschädigt oder wurde er manipuliert, sollten Sie ihn zeitnah austauschen lassen – auch wenn der Einbruch nicht erfolgreich war, kann das Schloss geschwächt sein. Bei stärkeren Schäden an der Schlossmechanik oder der Zarge ist oft ein kompletter Schlosswechsel sinnvoll.

Melden Sie den Schaden zudem zeitnah Ihrer Versicherung und bewahren Sie Rechnungen für Reparatur und Ersatzteile auf.

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